Zahnzusatzversicherung

Für gesetzlich Versicherte fast immer empfehlenswert.

Sie sind oder Ihr Kind ist Kassenpatient*in?

Im Bestfall schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung für sich oder Ihr Kind ab, bevor Sie zu uns für eine Untersuchung kommen! Denn ist von uns erst einmal eine behandlungsbedürftige Fehlstellung diagnostiziert, ist es sehr schwierig, einen Versicherungsabschluss zu erhalten.

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Kieferorthopädie mit versichert ist und auf Leistungsbegrenzungen, z. B. in den ersten Versicherungsjahren.

Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass hohe Summen versichert sind. Und das nicht nur für die Schweregrade ("Kieferorthopädische Indikationsgruppen") 3 bis 5, sondern auch 1 bis 2. Denn nur so profitieren Sie von einem Versicherungsschutz, wenn die gesetzliche Versicherung gar nichts dazu zahlen sollte.

Vergleichen Sie die Tarife am besten auf unabhängigen Seiten wie bei der Stiftung Warentest oder bei der Waizmanntabelle und lassen Sie sich ausgiebig beraten.

Es wurde bei Ihrem Kind schon eine kieferorthopädische Behandlungsbedürftigkeit festgestellt? Nach unserem Kenntnisstand gibt es hier nur noch die Möglichkeit der "Kieferorthopädie Sofort"-Versicherung der Ergo, die bei Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Hälfte der Mehrkosten übernehmen sollte. Lassen Sie sich unbedingt ausgiebig beraten.

Dies stellt keine Beratung über private Zahnzusatzversicherungen dar. Irrtümer sind vorbehalten, Informationen über die genauen Leistungen und Beschränkungen erhalten Sie bei den jeweiligen Versicherern.

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